Medikamentenkühlschrank überwachen: Temperaturen und Nachweis in der Apotheke.
Wer Arzneimittel lagert, muss belegen können, dass sie im vorgeschriebenen Temperaturbereich geblieben sind. Dieser Ratgeber zeigt für Österreich, Deutschland und die Schweiz, welche Bereiche gelten, was Vorschriften und Inspektionen verlangen und wo eine Stichprobenkontrolle Lücken lässt. Wählen Sie Ihr Land, dann sehen Sie nur, was für Sie gilt.
- Überall: Raumtemperatur 15 bis 25 °C, Kühlschrank 2 bis 8 °C, tiefgekühlt unter −18 °C. Die Lagerbedingung legt der Hersteller fest.
- Österreich: Die Apothekenbetriebsordnung verlangt eine Lagerung ohne nachteilige Beeinflussung der Qualität. Feste Messintervalle nennt die Ausgangsfassung nicht.
- Deutschland: Lagerung unter 25 °C muss möglich sein, die Lagerungshinweise des Arzneibuchs sind zu beachten, die Kühllagerung ist zu dokumentieren.
- Schweiz: Kantonale Inspektionen prüfen kalibrierte Messgeräte in jedem Lager, auch im Kühlschrank, und den nachweislich eingehaltenen Bereich von 2 bis 8 °C.
- Überall gleich: Zwischen zwei Kontrollen bleibt eine Lücke, und genau dort passiert der Ausfall.
Für wen dieser Ratgeber ist
- Öffentliche Apotheken und Filialen mit Kühlschrank und Lagerraum
- Spital- und Heimapotheken sowie Arztpraxen mit Medikamentenlager (für Impfstoffe in der Praxis siehe Impfstoffe lagern)
- Labore und Abgabestellen mit gekühlten Arzneimitteln
Welche Temperaturbereiche gelten?
Man unterscheidet bei Lagerung und Transport drei Bereiche. Die Lagerbedingungen legt der Hersteller fest, sie stehen auf der Packung und im Beipackzettel.
| Bereich | Wert |
|---|---|
| Raumtemperatur | 15 bis 25 °C, in besonders vermerkten Fällen bis 30 °C |
| Kühlschrank | 2 bis 8 °C |
| Tiefgekühlt | unter −18 °C |
Kühlkettenpflichtige Arzneimittel müssen über die gesamte Lieferkette ohne Unterbrechung im vorgeschriebenen Bereich bleiben. Kühlpflichtige Arzneimittel dürfen in der Regel nicht einfrieren, weil sie dadurch unwirksam werden können.
Österreich: Apothekenbetriebsordnung und Arzneibuch
Was die Verordnung sagt
Die Apothekenbetriebsordnung 2005 (ABO 2005, BGBl. II Nr. 65/2005) verlangt in § 5, Arzneimittel so zu lagern, dass ihre Qualität nicht nachteilig beeinflusst wird und Verwechslungen vermieden werden. Konkrete Temperaturwerte und feste Messintervalle nennt die Ausgangsfassung von 2005 nicht.
Woher die Zahlen kommen
Nach § 5 Abs. 5 ABO 2005 richtet sich die Lagerung nach den Lagerungsbedingungen im Arzneibuch oder in anderen arzneimittelrechtlichen Vorschriften. Sind dort keine festgelegt, gelten Bedingungen, die dem Stand der Wissenschaften entsprechen. Für den Kühlschrank ergibt sich daraus in der Praxis 2 bis 8 °C. Wie oft Sie kontrollieren und wie Sie dokumentieren, legt Ihr Qualitätsmanagement fest. Prüfen Sie die aktuelle Fassung der Verordnung im Rechtsinformationssystem des Bundes und fragen Sie bei Unklarheiten die Österreichische Apothekerkammer.
Deutschland: ApBetrO und Arzneibuch
Was die Verordnung verlangt
- § 4 Abs. 2d: Der Lagerraum muss eine Lagerhaltung unterhalb von 25 °C ermöglichen.
- § 4 Abs. 2d: Werden Arzneimittel ausserhalb der Öffnungszeiten angeliefert, muss die Einhaltung der erforderlichen Lagertemperaturen ständig gewährleistet sein.
- § 16 Abs. 1: Arzneimittel sind so zu lagern, dass ihre Qualität nicht nachteilig beeinflusst wird. Die Lagerungshinweise des Arzneibuchs sind zu beachten.
- Dokumentation: Die Kühllagerung ist zu dokumentieren. Die ABDA nennt als Grundlage die §§ 2a, 4 und 16 ApBetrO.
Messen und dokumentieren
Als Beispiel nennt die ABDA ein Min-Max-Thermometer, dessen Minimum und Maximum täglich abgelesen und notiert werden, oder Temperaturlogger, die Messdaten speichern. Für den Versand kühlpflichtiger oder kühlkettenpflichtiger Arzneimittel verlangt § 35c Abs. 3 ApBetrO geeignete Kühlsysteme und, soweit erforderlich, eine Nachweisführung durch mitgeführte Temperaturkontrollen.
Schweiz: kantonale Inspektion
Wer kontrolliert
Öffentliche Apotheken unterstehen der Aufsicht der Kantone. Als Beispiel zeigt das Inspektionsprotokoll des Kantons Solothurn (Version 1.0, 22.7.2026), was geprüft wird. Es verweist auf das Positionspapier PP KAV CH 0024 der Kantonsapothekervereinigung. Andere Kantone haben eigene Protokolle.
Was geprüft wird
- kalibrierte Temperaturmessgeräte in jedem Arzneimittellager, einschliesslich Kühlschrank (Min-Max-Thermometer oder Datenlogger)
- vollständige Protokolle und die Häufigkeit von Ablesung und Dokumentation, getrennt für Raumtemperatur und Kühlschrank
- korrekt dokumentierte Messungen und Alarme
- Raumtemperatur 15 bis 25 °C und Kühlschranktemperatur 2 bis 8 °C nachweislich eingehalten
- sachgemässe Massnahmen bei Abweichungen und Beurteilung durch die fachtechnisch verantwortliche Person
- Kalibrierzertifikat oder Abgleich mit einem kalibrierten Thermometer sowie eine Arbeitsanweisung
Der Kühlschrank selbst
Geprüft wird, ob ein Pharmakühlschrank nach DIN 13277 oder ein qualifizierter Haushaltskühlschrank im Einsatz ist. Qualifiziert heisst: Es ist bekannt, an welcher Stelle welche Temperatur herrscht, mit einem kalibrierten Thermometer geprüft und dokumentiert. An Stellen, die den Bereich nicht erreichen, dürfen keine Arzneimittel liegen. Ausserdem werden Füllgrad, Lebensmittel im Kühlschrank und Vereisung geprüft.
Wissen Sie, wie warm Ihr Kühlschrank in der Nacht war?
Setup anfordern →Wo eine Stichprobe Lücken lässt
- Nacht und Wochenende. Die Ablesung am Morgen sagt nicht, was dazwischen geschah.
- Stromausfall oder offene Tür. Eine Abweichung von 40 Minuten fällt in keiner Tagesablesung auf.
- Lieferung ausserhalb der Öffnungszeiten. In Deutschland muss die Lagertemperatur auch dann ständig gewährleistet sein.
- Das Min-Max-Thermometer. Es zeigt, dass ein Wert überschritten wurde, aber nicht wann und wie lange.
Was ein Sensor ergänzt
Ein Sensor misst rund um die Uhr, meldet sich bei den von Ihnen bestimmten Personen, sobald ein Wert die Grenze verlässt, und schreibt jede Messung und jede Abweichung mit Beginn, Ende und Dauer in ein fortlaufendes Protokoll. Sie schliessen damit die Lücke zwischen zwei Kontrollen und haben den Nachweis automatisch.
Wichtig: Frigo misst die Temperatur am Ort des Sensors, zum Beispiel die Luft im Kühlschrank, und nicht die Temperatur des Arzneimittels selbst. Es unterstützt Überwachung und Dokumentation. Es ist keine Zertifizierung und ersetzt weder die Qualifizierung des Kühlschranks noch die Beurteilung durch die verantwortliche Person oder eine behördliche Kontrolle.
Wie das System aufgebaut ist, steht unter Wie funktioniert Frigo?.
Vier Dinge, die Sie je Gerät festlegen sollten
- den Sollbereich, zum Beispiel 2 bis 8 °C im Kühlschrank und 15 bis 25 °C im Lagerraum
- die Grenze, ab der ein Alarm ausgelöst wird
- wer benachrichtigt wird, auch nachts und am Wochenende
- wer eine Abweichung beurteilt und dokumentiert
Häufige Fragen
Welche Temperatur gilt für Medikamente im Kühlschrank?
Für kühlpflichtige Arzneimittel gilt ein Bereich von 2 bis 8 °C. Bei Raumtemperatur sind es 15 bis 25 °C, in besonders vermerkten Fällen bis 30 °C. Massgeblich sind immer die Angaben des Herstellers auf der Packung.
Wie oft muss die Kühlschranktemperatur kontrolliert werden?
Die geprüften Texte nennen keine feste Frist. In Deutschland ist die Kühllagerung zu dokumentieren, die ABDA nennt als Beispiel das tägliche Ablesen eines Min-Max-Thermometers. In der Schweiz prüfen Kantone die Häufigkeit der Ablesung und Dokumentation. In Österreich nennt die Ausgangsfassung der ABO 2005 keine Frist.
Reicht ein Min-Max-Thermometer?
Es wird als Mittel genannt, zeigt aber nur den kleinsten und den grössten Wert. Ein Datenlogger oder Sensor zeigt den Verlauf und damit, wann und wie lange ein Wert ausserhalb des Bereichs lag.
Muss das Messgerät kalibriert sein?
Das Inspektionsprotokoll des Kantons Solothurn fragt nach kalibrierten Messgeräten und nach einem Kalibrierzertifikat oder dem Abgleich mit einem kalibrierten Thermometer. Fragen Sie vor der Anschaffung eines Sensors nach den Angaben zur Messgenauigkeit.
Misst Frigo die Temperatur des Arzneimittels?
Nein. Frigo misst die Temperatur am Ort des Sensors, zum Beispiel die Luft im Kühlschrank. Die Temperatur im Arzneimittel selbst erfasst es nicht.
Ersetzt Frigo die Dokumentation oder eine Inspektion?
Nein. Frigo unterstützt Überwachung und Dokumentation durch Messung, Alarm und automatische Aufzeichnung. Es ist keine Zertifizierung und ersetzt keine behördliche Kontrolle.
Quellen
- Apothekenbetriebsordnung 2005 (ABO 2005), BGBl. II Nr. 65/2005, Ausgangsfassung (Österreich)
- Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), § 4 Beschaffenheit, Größe und Einrichtung der Apothekenbetriebsräume (Deutschland)
- Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), § 16 Lagerung (Deutschland)
- Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), § 35c Versand von Arzneimitteln (Deutschland)
- ABDA: Faktenblatt Kühllagerung von Arzneimitteln (Stand 18. Juni 2025)
- Kanton Solothurn: Inspektionsprotokoll für öffentliche Apotheken (Version 1.0, 22.7.2026, Schweiz)
Ihren Kühlschrank im Blick
Sehen Sie jede Abweichung, bevor sie zum Problem wird, und haben Sie den Nachweis automatisch.
Zu Apotheke & Gesundheitswesen →Dieser Beitrag ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung. Massgeblich sind die geltenden Vorschriften und die Vorgaben der zuständigen Behörde. Er ersetzt weder die Fachinformation des Herstellers noch fachlichen Rat. Temperaturüberwachung ersetzt weder die Verantwortung der verantwortlichen Person noch eine behördliche Kontrolle. Alarme setzen eine funktionierende Verbindung voraus. Bei einem Stromausfall läuft die Verbindungseinheit mit eingebauter Batterie rund vier Stunden weiter, danach meldet Frigo, dass die Verbindungseinheit keine Daten mehr sendet. Stand der Quellen: Oktober 2026.